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RG, 17.12.1904 - Rep. V. 260/04 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Steht dem Gläubiger, für den eine Eigentümerhypothek gepfändet ist, das dafür unbeschränkt eingetragene Vorrecht auch dann zu, wenn es nach der getroffenen Einigung nur so weit eingeräumt ist, als die Forderung zur Entstehung gelangt? 2. Wird die Pfändung einer ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorrechtseinräumung; Pfändung einer Eigentümer-Briefgrundschuld
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 59, 313
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 06.04.1979 - V ZR 216/77
Anforderungen an die Bezeichnung des Rechts im Pfändungsbeschluß
Sei der Brief im Besitz eines nicht herausgabebereiten Dritten, müsse sich der Gläubiger den Herausgabeanspruch des Schuldners pfänden und überweisen lassen (§ 886 ZPO) und gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen (…vgl. BGH Urt. v. 21. November 1960, III ZR 160/59, NJW 1961, 601; wohl auch BGHZ 58, 298, 302; RGZ 55, 378; 56, 184, 186; 59, 313, 316; 63, 214, 218; 74, 78, 83;… Wieczorek, ZPO 2. Aufl. § 857 F IV b 2;… Thomas/Putzo, ZPO 10. Aufl. § 857 Anm. 3 b und § 830 Anm. 3). - BGH, 25.06.1954 - V ZR 140/52
Rechtsmittel
Das Reichsgericht hat nun in ständiger Rechtsprechung verlangt, daß zur Pfändung einer Eigentümerbriefgrundschuld die Aushändigung des Briefs oder dessen Wegnahme durch den Gerichtsvollzieher notwendig ist (RGZ 55, 378; 56, 184; 59, 313; Urteil vom 4. März 1905 V 378/04;… vom 6. Februar 1907 V 346/06 - Nachschlagewerk des Reichsgerichts § 857 ZPO Nr. 3 - vom 11. Juni 1910 V 610/09 - Nachschlagewerk des Reichsgerichts a.a.O. Nr. 13 - vom 9. April 1932 V 12/32, HRR 1932 Nr. 1795).